Pressemitteilung vom 18. September 2025:
Zukunft Varel/ UWG und BSW beantragen Jugendticket für alle Grundschüler in Friesland
Die Gruppe ZUKUNFT VAREL/Friesland / UWG Zetel-Neuenburg / BSW im Kreistag beantragt, das Jugendticket allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung zu stellen. Bisher wird das Jugendticket allen Schülerinnen und Schülern ab der 5. Klasse sowie den anspruchsberechtigten Buskindern der Grundschulen zur Verfügung gestellt.
Dazu stellt die Vorsitzende der Wählergemeinschaft ZUKUNFT VAREL, Gesche Wittkowski, fest: „Immer wieder werde ich von Eltern auf diese Problematik angesprochen. Dass Grundschüler mindestens 2,5 Km von der Schule entfernt wohnen müssen, um eine Busfahrkarte zu bekommen, war schon immer absurd und lebensfremd. Aber SPD, GRÜNE und FDP haben es geschafft, das noch zu übertreffen: Durch die aktuelle Regelung werden die Kinder nicht nur beim Schulweg ungleich behandelt. Grundschüler, die außerhalb des Nahbereichs wohnen, fahren durch das Jugendticket auch in ihrer Freizeit kostenlos mit dem Bus. Schüler, die zu nah an der Grundschule wohnen, haben Pech und müssen für den Bus grundsätzlich zahlen. Für uns ist nicht hinnehmbar, dass wir die Schüler und ihre Familien derart unterschiedlich behandeln. Gleichzeitig gibt es seitens der Politik, der Ordnungsbehörden und der Schulen Beschwerden über die Zunahme der sogenannten Elterntaxis. Anstatt auf Nahbereichsgrenzen und vermeintlichen Zumutbarkeiten herumzureiten, sollte die Politik die Lebensrealitäten von Kindern und Familien anerkennen. Das Jugendticket muss unbedingt und möglichst schnell jedem Schulkind zur Verfügung gestellt werden.“
Für die Schülerbeförderung ist der Landkreis Friesland zuständig. Der Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung richtet sich nach der jeweiligen Schulform und den Abständen des Wohnortes zum Schulstandort. Mit Einführung des Jugendtickets für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 5 kam es de facto zu einer Auflösung dieser Grenzen für die weiterführenden Schulen. Lediglich für die Planung von Haltestellen, Linien oder den Einsatz von Taxen finden die Regelungen aus der Satzung zur Schülerbeförderung noch Anwendung. Für die Grundschulen hingegen gelten die Nahbereichsgrenzen weiterhin, sodass das Jugendticket nur einem Teil der Schüler zur Verfügung gestellt wird.
Stellungnahme unseres Kreistagsabgeordneten
Axel Neugebauer
vom 25. Februar 2025
„Die Schulentwicklungsplanung im Landkreis Friesland fußt auf statistisch ermittelten Zahlen. Dass Eltern jedoch für ihre Kinder anders entscheiden, ist in dieser Planung nicht vorgesehen. In diesem Fall führt es dazu, dass die Oberschule in Bockhorn an die Grenzen ihrer Kapazität gelangt. Der Schulträger und die Mehrheitsgruppe aus SPD, GRÜNEN und FDP im Kreistag antworten darauf mit einer Änderung der Schulbezirkssatzung: Anstatt in die Zukunft der Kinder nachhaltig zu investieren, werden diese an der Schule vorbei durch den Landkreis kutschiert. Was dies für die Kinder (ab der 5. Klasse) bedeutet, ist klar und dass die betroffenen Eltern strikt dagegen sind auch. ZUKUNFT VAREL hat daher im Namen der Gruppe CDU/ZV/UWG den Antrag gestellt, dem erklärten Willen der betroffenen Eltern und auch der betroffenen Gemeindevertretung nachzukommen und die jetzige Schulbezirkssatzung beizubehalten. Außerdem beantragten wir, die bereits mehrfach angesprochene Ertüchtigung der Räumlichkeiten zu drei weiteren Klassenräumen umzusetzen, den dringend benötigten zusätzlichen Container umgehend zur Verfügung zu stellen und die bereits begonnenen Grundstücksverhandlungen für eine erforderliche Erweiterung fortzuführen."
Unser Antrag im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Landrat,
im Rahmen der Diskussionen um eine Lösung der räumlichen Situation in der Oberschule Bockhorn und dem damit einhergehenden Verwaltungsvorschlag zur Änderung der
Schulbezirkssatzung stellt die Gruppe CDU/ZV/UWG folgenden Antrag:
1. Die Schulbezirkssatzung wird nicht geändert;
2. Die bereits mehrfach angesprochene Ertüchtigung der Räumlichkeiten zu drei weiteren Klassenräumen wird umgesetzt;
3. der dringend benötigte zusätzliche Container wird der OBS Bockhorn umgehend zur Verfügung gestellt;
4. die bereits begonnenen Grundstücksverhandlungen für eine erforderliche Erweiterung der OBS Bockhorn werden fortgeführt.
Die Gründe für diese beantragten Maßnahmen wurden bereits mehrfach ausführlich diskutiert: Neben der zusätzlichen zeitlichen Belastung der Schüler sind es Klimaschutzaspekte, nicht investive Kosten und vor allem die Nichtachtung des erklärten Willens der
betroffenen Eltern und der betroffenen Gemeindevertretungen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Neugebauer"
Am 16. Januar 2025 beschäftigte sich der Schulausschuss des Landkreises mit der Situation der Oberschule Bockhorn. Sanierungsbedarf und akute Raumnot bestimmen dort den Schulalltag. Der Lösungsvorschlag der Kreisverwaltung ist jedoch bemerkenswert: Die Schulbezirke (Einzugsgebiete) sollen neu zugeschnitten werden. Bisher ist die OBS Bockhorn für die Schüler aus Bockhorn und Zetel zuständig. Die Änderung der Schulbezirkssatzung sieht vor, dass die Schüler der Gemeinde Zetel künftig auf die OBS Arngaster Straße in Varel gehen sollen.
Damit verbunden ist die Verdoppelung der Busfahrzeit mit entsprechenden Auswirkungen auf die Kinder.
Die Unterlagen aus der Sitzung finden Sie unter https://buergerinfo.friesland.de/si0057.asp?__ksinr=2325
Kreistagsabgeordneter Karl-Heinz Funke: „Da wird ständig von Transparenz, Demokratie und Bürgernähe geredet, man „muss mit den Betroffenen sprechen“, und dann? Im Schulausschuss des Landkreises stellt sich heraus (zum Glück waren Eltern bzw. Elternvertreter anwesend, die sich zu Wort meldeten), dies alles hat so nicht stattgefunden, Fragen wurden nicht beantwortet; gleichwohl , so einige Kreistagsabgeordnete von SPD, Grünen und FDP, sollte entschieden werden, wie wahrhaftig ist das?“